wtorek, 25 marca 2008

Schuldeneintreibung in Polen und in Osteuropa

Erfahrung

DAS BÜRO FÜR SCHULDENBETREUUNG "WINDYKACJA24" ist auf dem Vindikationsmarkt seit vielen Jahren tätig. Wir verfügen über eine reiche Erfahrung im Bereich der Zurückforderung der Schulden von unehrlichen Kunden. Wir treiben Ihre Schulden professionell, effektiv und billig ein. Wir nehmen keine Vorschüsse entgegen. Wir verfügen über erfahrene Fachleute, die dank des besessenen Wissens auf eine effektive Weise Ihre Probleme lösen können. Wir legen einen größten Wert auf die Qualit ät unserer Arbeit.

Ausländische Schuldner

Haben Sie einen unerhlichen Partner in China? Sind Sie nicht sicher, ob ein nach dem chinesischen Recht geschlossene Vertrag für Sie günstig ist? Haben Sie ein anderes Rechtsproblem? In einem anderen Land?
Wir führen effektive ausländische Vindikationen durch. Wir arbeiten mit zahlreichen Vindikationsfirmen in Vest- und Ost-Europa zusammen: in Slovakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Rußland und die ehemaligen sowjetischen Republiken, in den ehemaligen jugoslavischen Republiken wie Slovenien, Kroatien, Bosnien und Herzegovina, in Skandinavien, Italien, Belgien, der Türkei, den USA, Kanada, der Volksrepublik China, in arabischen und sonstigen Ländern.

Ein effektives Informationssystem

Die Kunden unserer Büros werden mit ihren Problemen niemals für sich selbst gelassen. Das in unserer Firma funktionierede Informationssystem für Kunden läßt unsere Kunden jederzeit über die von uns eingeleitete Verfahren informieren. Jeder unserer Kunden erhält regelm äßig schriftliche Berichte.

Klare Tätigkeitsprozeduren

Wir führen eine effektive Vindikation durch, indem wir auf eine mehrstufige Weise handeln. Unsere Tätigkeiten konzentrieren sich auf:

  • Vorgerichtliches Verfahren - gütliches Verfahren
  • Gerichtliches Verfahren
  • Gütliches Verfahren vor Beginn eines Vollstreckungsverfahrens
  • Vollstreckungsverfahren

Dieses System bedingt, daß unsere Tätigkeiten durch eine außerordentliche Effektivität kennzeichnen. Sie erfüllen alle Eintreibungsmöglichkeiten, die in dem polnischen Recht vorgesehen wurden. Gleichzeitig ist eine direkte Vindikation eine der effektivsten Methoden der Zurückgewinnung der ausstehenden Forderungen.

Zur Erfüllung des uns übergebenen Auftrags brauchen wir nur Ablichtungen der Unterlagen, die die bestehenden Forderungen bestätigen (Rechnungskopien, Ablichtungen der Zahlungsaufforderungen usw.) und Unterzeichnung eines diesbezüglichen Vertrages mit Erteilung der Handlungsvollmacht, die Sie uns per Post zukommen lassen können. Die weiteren Prozeduren werden von uns selbst durchgef ührt. Sie brauchen nicht daran zu denken.

Wir betreuen auch Gerichtverfahren im Bereich der Vergleichsverfahren, der Urkundenprozesse und der stationären Verhandlungen vor Gerichten. Wir arbeiten mit bewehrten Gerichtsvollzieher zusammen und gewähren ein effektives Eintreiben Ihrer Forderungen. Werden die Verfahren Mangels Masse eingestellt, so erhalten Sie so bald wie möglich einen diesbezüglichen Gerichtsbeschluß, damit Sie die ausstehenden Forderungen in die Kosten des Betriebes abführen können

Verfahrensweise im Bereich der Vindikation der Forderungen

  1. Verhandlungen mit Schuldnern

    In der ersten Reihe bemühen wir uns, die Begleichung der Schulden im gütlichen Wege zu veranlassen. Wir nehmen einen direkten und persönlichen Kontakt mit dem Schuldner, um eine ausführliche Information über ihn selbst und seine Finanzlage zu gewinnen.

    - Verhandlungen mit Kunden zweck einer termingerechten Bezahlung für die geleisteten Dienste bzw. angelieferten Waren nehmer wird dann auf, wenn der Gläubiger noch den Willen hat, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten. .

    - Vermittlungsübernahme auf weiteren Etappen des Vindikationsverfahrens Wir bemühen uns, die ausstehenden Forderungen im gütlichen Wege auch dann zurückzugewinnen, wenn vereits die diesbezüglichern Gerichts- bzw. Vollstrekungsverfahren eingeleitet worden sind, was oft dem Gläubiger erlaubt, sowohl Zeit als auch Nebenkosten zu ersparen.

  2. Die Rechtsbetreuung im Bereich der Vindikation der Forderungen

    Bei der Ausführung der uns auferlegten Aufgaben sichern wir eine erfahrene Rechtshilfe zu. Wir bereiten Unterlagen vor, von denen wir auf den weiteren Etappen der Vindikationstätigkeit, besonders vor Gerichten, Gebrauch machen werden

  3. Die Betreibung der Gerichtssachen im Mahn- Urkunden- und
    gewöhnlichen Prozeßverfahren.

    Wir vertreten den Kunden vor Gericht und gewähren ihm das Erlangen eines gerichtlichen Zahlungsbefehls. Sollte der Schuldner Einwendungen gegen den erlassenen Zahlungsbefehl erhoben haben, betreiben wir die Sache im Rahmen eines gewöhnlichen Verfahrens. Wer ertellen Prozeßschriftstücke und beachten die vorgeschriebenen Verhandlungstermine. Nach Erlassen eines Zahlungs-befehls (Urteils) beantragen wir die Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung gehen zu Lasten des Vereins.

  4. Die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens

    Wir stützen uns dabei auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl, der uns die Durchführung einer Gerichtsvollziehervollstreckung ermöglicht. Wir stellen an den Gerichtsvollzieher einen Vollstereckungsantrag und überwachen die eingeleiteten Tätigkeiten. Wir stellen dem Gerichtsvollzieher alle während der Durchführung der Vindikationstätigkeiten angesammelten Informationen über den Schuldner zur Verfügung. Das Ziel dieser Tätigkeiten ist, die Durchführung der Vollstreckung zu beschleunigen und die erforderliche Effektivität zu sichern.

    Unsere Kunden werden über die Abwicklung der Sache und die Forderungs- eintreibungsmöglichkeiten laufend informiert. Wie bieten eine permanente Rechtsbetreuung bzw. eine gelegenheitliche Hilfe bei der Durchführung von Vindikationen an.

  5. Rechtshandlungen bei einer erfolgslosen Gerichtsvollzieher- Vollstreckung

    Die Einstellung einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wegen Mangels Masse endet unsere Aktivitäten im Bereich der Eintreibung der Forderungen nicht. Wir setzen weitere durch das Recht vorgesehene Schritte zur Zurückgewinnung der Schuld fort. Sie bestehen u.a. im Erlassen des Verbots der Betreibung der Wirtschaftstätigkeit gegenüber dem unehrlichen Partner, der Einreichung einer Straftatanzeige (Verbergen des Vermögens, Erschleichung der Ware, Verhinderung der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch Veräußerung der Vermögensgegenstände usw.), der Anmeldung einer Insolvenz des Schuldners, der Einleitung eines Verfahrens gegen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Eintragung des Schuldners in das bestehende Schuldnerregister.